Die neuen Bestimmungen in Italien und Griechenland bieten ausländischen Rentnern die Möglichkeit, von der alternativen Besteuerung ihres gesamten ausländischen Einkommens zu profitieren.
In jedem Steuerjahr zahlen natürliche Personen Steuern zu einem Steuersatz von 7% auf ihre im Ausland erzielten Einkünfte anstelle der normalen Steuersätze.
Die folgende Tabelle vergleicht die beiden Länder nach gemeinsamen Kriterien:
Griechenland
Italien
Aufenthalt durch Investition für Nicht-EU-Bürger
Ja
Ja
Mindestbetrag
EUR 250,000
EUR 250,000
Verarbeitungszeit
3-4 Monate
2-3 Monate
Aufenthalt für EU-Bürger braucht KEINE Investition
N/A
N/A
Besteuerung ausländischer Einkünfte
7% (jede Art von Einkommen)
7% (jede Art von Einkommen)
Geografische Einschränkungen
Nein
Ja, Antragsteller können nur nach Süditalien umziehen, in Städte mit weniger als 20,000 Einwohner
Mindestinvestitionen in Immobilien, um sich für den ermäßigten Satz zu qualifizieren
N/A
N/A
Berechtigung
— Nur bei Anspruch auf ausländische Renteneinkünfte
— Sollte in den letzten 5 von 6 Jahren vor dem Umzug kein Steuerinländer in Griechenland gewesen sein
— Nur bei Anspruch auf ausländische Renteneinkünfte
— Sollte in den letzten 5 Jahren vor dem Umzug kein Steuerinländer in Italien gewesen sein
Vermögenssteuer auf Auslandsvermögen
Nein
Nein
Erbschaftssteuer
Für Naheinnahmen von 1% bis 10%
Für Naheinnahmen von 4% bis 8%
Maximale Dauer
N/A
9 Jahre
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne direkt an mich wenden:
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